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Der Wald ist längst kein reiner Arbeitsplatz mehr. Wandernde, Bikerinnen, Reiter, Hundehalterinnen, Pilzsammler und Jäger sind zu jeder Tages- und Jahreszeit unterwegs – auch dort, wo Sie gerade fällen. Wer Holzschlagarbeiten ausführt, ist dafür verantwortlich, dass durch diese Arbeiten keine Drittpersonen zu Schaden kommen.
Diese Verantwortung lässt sich nicht delegieren, aber sie lässt sich erfüllen – mit einer Signalisation, die unmissverständlich ist, und mit Absperrmaterial, das hält, was es verspricht. Dieser Beitrag zeigt, was verlangt wird, wie Sie es umsetzen und welches Material Sie dafür brauchen.
Primär verantwortlich ist der Forstbetrieb oder das Forstunternehmen, das vor Ort arbeitet. Zu beurteilen, wo Gefahren für Drittpersonen entstehen und wie sie sich minimieren lassen, gehört heute genauso zur Forstarbeit wie der Fällschnitt selbst.
Der entscheidende Punkt für Sie: Wer die Sicherungsmassnahmen sachgemäss getroffen hat, steht deutlich besser da. Umgeht jemand eine klare, unmissverständliche Sperrung im Gelände, handelt er eigenverantwortlich – und den Bewirtschaftenden wird in der Regel kein Vorwurf gemacht werden können. Genau umgekehrt sieht es aus, wenn die Absperrung fehlte, unklar war oder umgeweht am Boden lag.
Anders gesagt: Absperrmaterial ist keine Ausgabe für die Behörde, sondern Ihre Absicherung. Der Unterschied zwischen 90 Franken für eine Blache und einem Haftungsfall braucht keine weitere Erklärung.
Eine Absperrung muss auch von jemandem verstanden werden, der es eilig hat, ortsfremd ist und kein Deutsch spricht. Daraus ergeben sich vier Anforderungen:
Sichtbar: auffällige Farbgebung, ausreichend gross, aus der Distanz erkennbar.
Verständlich: eindeutiger Text oder Symbol. In der Schweiz heisst das mehrsprachig – Deutsch, Französisch und Italienisch, je nach Region und Besucherstrom.
Informativ: Grund der Sperrung, voraussichtliche Dauer und betroffener Abschnitt. Wer weiss, dass der Weg bis Freitag gesperrt ist, sucht sich eine Alternative. Wer nichts weiss, geht durch.
Witterungsbeständig: Eine Signalisation, die nach dem ersten Sturm im Graben liegt, hat nie existiert.
Führt ein Wanderweg durch Ihr Schlaggebiet, ist er während der Arbeiten im Gelände zu sperren. Bewährt haben sich rot-weiss gestreifte Abschrankungen, das Signal «Verbot für Fussgänger» und der Hinweis «Holzschlag» – kombiniert, nicht einzeln.
Zwei Punkte, die häufig vergessen gehen:
Melden Sie Sperrung und Umleitung der kantonalen Wanderweg-Fachorganisation. Diese erfasst die Sperrung digital, sodass Wandernde sie schon bei der Tourenplanung sehen. Das reduziert die Zahl der Leute, die überhaupt erst vor Ihrer Absperrung stehen.
Kontrollieren Sie die Signalisation regelmässig. Bänder reissen, Blachen werden abgenommen, Signale kippen um.
Und der Punkt, an dem sich seriöse von nachlässiger Arbeit unterscheidet: Wird über längere Zeit nicht gearbeitet – etwa übers Wochenende – und ist die Sperrung in dieser Zeit nicht erforderlich, sind die Signale abzudecken oder zu entfernen. Eine Sperrung, hinter der offensichtlich niemand arbeitet, erzieht die Leute dazu, Sperrungen generell zu ignorieren. Damit schaden Sie sich und allen anderen Betrieben.
Bei befahrbaren Wegen gelten strengere Regeln, weil die Annäherungsgeschwindigkeit höher ist. Als Faustregel werden pro Fahrtrichtung zwei Tafeln gesetzt: eine rund 150 bis 250 Meter vor der Gefahrenzone als Vorankündigung und eine zweite direkt davor.
Für gut befahrbare Wege eignen sich Absperrlatten und Faltsignale besser, für Fusswege ist die Blache das Mittel der Wahl. Eine Kombination aus beidem ist oft die beste Lösung.
Betrifft Ihr Holzschlag eine Kantonsstrasse, melden Sie die Arbeiten frühzeitig bei der zuständigen Stelle an. Die korrekte Absicherung einer öffentlichen Strasse erfordert eine Bewilligung, das passende Material und Know-how – das ist keine Sache, die man am Morgen des Arbeitstags improvisiert.
Ein Punkt, der klar gesagt werden muss: Absperr- und Überwachungspersonal für den Gefahrenbereich braucht es in jedem Fall. Keine Strassen- oder Wegsignalisation ersetzt eine Person, die im entscheidenden Moment eingreift.
Wer diese Aufgabe übernimmt, muss selbst gut sichtbar sein. Eine BRUMM Warnschutzweste oder die BRUMM Arbeitsjacke HV nach EN ISO 20471 Klasse 2 gehört für den Absperrposten zur Grundausstattung – nicht nur für die Arbeitenden im Bestand.
Die Forstabsperrung Holzschlag Blache ist der Klassiker für die Absperrung von Gefahrenzonen: gross, gut sichtbar, schnell gespannt. Für Fusswege und Waldeingänge das direkteste Mittel.
Wo es zieht, ist die Holzschlag Lochblache winddurchlässig die bessere Investition. Eine geschlossene Blache wirkt bei Wind wie ein Segel – sie reisst aus, kippt die Befestigung um oder liegt am Montag im Graben. Die Lochblache lässt den Wind durch und bleibt stehen. Sie ist mehrsprachig beschriftet und Swiss Made.
Das Triopan Faltsignal Holzschlag mit Ausrufezeichen ist die schnellste temporäre Signalisation für Waldwege und Forststrassen: 90 cm hoch, tagesleuchtend, in Sekunden aufgestellt und ebenso schnell wieder zusammengefaltet. Erhältlich in Deutsch, Französisch und Italienisch – wichtig für Betriebe, die über die Sprachgrenze hinaus arbeiten.
Das Absperrband «ACHTUNG HOLZSCHLAG» D/F/I auf der 500-Meter-Rolle ist das günstigste Mittel, um grössere Bereiche und Nebenzugänge abzugrenzen. Reissfest und dreisprachig beschriftet. Es ersetzt keine Blache am Hauptzugang, aber es schliesst die Lücken – und genau durch die Lücken kommen die Leute.
Die Forstdienst Alu-Tafel kennzeichnet Ihre Fahrzeuge im Wald mit zwei starken Magneten, in Deutsch oder Französisch. Sie macht klar, wer da unterwegs ist – hilfreich bei Fahrten auf gesperrten Wegen und bei Rückfragen von Waldbesuchenden.
Alle Zugänge zum Schlaggebiet erfasst? Auch Trampelpfade, Bikelinien und Zugänge von hinten.
Signalisation auf jeder Fahrtrichtung gesetzt, Vorankündigung 150–250 m davor?
Text mehrsprachig, mit Grund, Dauer und betroffenem Abschnitt?
Wanderweg-Sperrung der kantonalen Fachorganisation gemeldet?
Bei öffentlichen Strassen: Bewilligung eingeholt und Arbeiten angemeldet?
Absperrposten bestimmt und mit Warnkleidung ausgerüstet?
Material windfest befestigt, Befestigungsmaterial dabei?
Für Arbeitsunterbrüche geklärt, wer abdeckt oder entfernt?
Nach Abschluss: alles zurückgebaut und Sperrung aufgehoben gemeldet?
Wir stellen Forstbetrieben, Unternehmern und Gemeinden aus der ganzen Zentralschweiz die Signalisation für ihre Holzschläge zusammen – vom einzelnen Absperrband bis zur vollständigen Ausrüstung für mehrere Schlaggebiete gleichzeitig.
Sagen Sie uns, wie viele Zugänge Sie sichern müssen und ob Fahrwege betroffen sind. Wir stellen Ihnen zusammen, was Sie brauchen – und nichts, was Sie nicht brauchen. Wicki Forst AG, Malters bei Luzern, wickiforst.ch.
Passend dazu: unsere Beiträge zur Ausrüstung für den Holzerkurs und zur Kettensägenausrüstung für den Forst.
Ja. Bei Holzschlag ist der betroffene Wanderweg im Gelände zu sperren, und die Sperrung sollte der kantonalen Wanderweg-Fachorganisation gemeldet werden.
Für Nebenzugänge und zur Abgrenzung grösserer Bereiche ja. Am Hauptzugang und an Fahrwegen braucht es eine Blache oder ein Faltsignal mit klarem Text.
Bei befahrbaren Wegen als Faustregel zwei Tafeln pro Fahrtrichtung: eine 150 bis 250 Meter vorher, eine direkt davor.
Sie muss verstanden werden. In der Schweiz mit ihren Sprachregionen und ihrem Tourismus ist eine dreisprachige Beschriftung D/F/I die sichere Variante.
Ist die Sperrung während des Unterbruchs nicht erforderlich, sind die Signale abzudecken oder zu entfernen.
Nein. Absperr- und Überwachungspersonal für den Gefahrenbereich braucht es in jedem Fall.
Wer eine klare, unmissverständliche Sperrung bewusst umgeht, handelt eigenverantwortlich. Voraussetzung ist, dass die Sicherungsmassnahmen sachgemäss getroffen wurden.
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